Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten Sie im Bank- und Kapitalanlagerecht. Zu diesen Rechtsgebieten bestehen weite Überschneidungsbereiche mit dem Gesellschaftsrecht und dem Insolvenzrecht.

1. Bankrecht
Die Beteiligung von Banken als Gläubiger im Rahmen von Sanierungsverhandlungen ist nahezu immer gegeben. Erforderlich im Rahmen einer optimalen Schuldnerberatung sind daher nicht nur Verhandlungsgeschick und Erfahrungen im Umgang mit Banken, sondern auch fundierte bankrechtliche Kenntnisse. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Bank zu Unrecht gekündigt hat oder Inanspruchnahmen (beispielsweise aus Bürgschaftsverträgen) zu Unrecht erfolgen.

2. Kapitalanlagerecht
Der Erwerb einer nicht erfolgreichen (ggf. darlehensfinanzierten) Kapitalanlage ist häufig der Beginn von finanziellen Schwierigkeiten, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Bevor wir ein Insolvenzszenario durchführen, prüfen wir zunächst, ob Schadensersatzansprüche gegen Berater, Banken oder sonstige Initiatoren der Anlage erfolgreich durchgesetzt werden können. Ist dies der Fall, kann ein Insolvenzverfahren in der Regel vermieden werden.

Fondsinitiatoren, Vermittler von Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungsunternehmen sind aufgrund der strengen Regulierungen des Kapitalmarkts und aufgrund der extrem hohen Anforderungen an die Beratungsleistung schnell Haftungsansprüchen ausgesetzt. Neben den allgemeinen Haftungsansprüchen, die gegen Unternehmensleiter und Aufsichtspersonen geltend gemacht werden können, treten im Bereich des Kapitalmarkts weitere besondere Haftungsansprüche hinzu, die bei einer umfassenden Beratung von Unternehmen im Bereich des Finanzmarktes zu berücksichtigen sind.

s. hierzu auch die folgenden Tätigkeitsschwerpunkte:

Haftung von Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen