Unternehmensinsolvenz

Gerät ein Unternehmen in Schieflage, ist die Geschäftsleitung häufig mit dem Krisenmanagement überfordert. Der Grund hierfür ist, dass neben dem Krisenmanagement der reguläre Geschäftsbetrieb bewältigt werden muss und vielfältige Kompetenzen zur Abwendung des Insolvenzereignisses gefragt sind.

In der Krise übernehmen wir für Sie die entscheidenden Bankgespräche und regeln Konflikte mit Ihren Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Wir klären Sie über die Haftungsrisiken auf, die Sie in der konkreten Situation zu berücksichtigen haben und treffen Maßnahmen, um mögliche Haftungsfolgen zu vermeiden.

Sofern eine Sanierung Aussicht auf Erfolg hat, erarbeiten wir ein Sanierungskonzept und setzen mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen um.

Neben den üblichen Sanierungsinstrumenten wie beispielsweise die Umstrukturierung durch Veräußerung von Unternehmensteilen oder die Erstellung von Insolvenzplänen erarbeiten wir insbesondere auch Vergleichsvereinbarungen mit Ihren Gläubigern, die ein Fortbestehen des Unternehmens nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme ermöglichen.

s. hierzu auch die folgenden Tätigkeitsschwerpunkte:
Haftung von Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen
Unternehmensgründung und Unternehmensumstrukturierung
Zwangsvollstreckung