Ist der Insolvenzantrag Ihr letzter Ausweg? Oder gibt es andere Wege aus der Schuldenfalle?
Wir prüfen im Einzelfall, welche Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung bestehen und welche Handlungsalternative für Sie am sinnvollsten ist.
Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und prüfen die Erfolgsaussichten der gerichtlichen Schuldenbereinigung. Ist der Insolvenzantrag unausweichlich, bescheinigen wir Ihnen die erfolglose Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens und stellen in Ihrem Namen den Insolvenzantrag.
Darüber hinaus begleiten wir Sie im laufenden Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. Wir werden insbesondere auch dann für Sie tätig, wenn Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter, dem Insolvenzgericht oder mit Gläubigern auftreten.